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AGB & Datenschutz - Hochzeitsvertrag

1.) AUFTRAG
 

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Aufragnehmerin/dem Aufragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Aufraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin/des Fotografen. Die Aufraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
 

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
 

 

2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
 

(1) Die Aufraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie unter dem Punkt Leistungen Aufraggeber aufgeführt.
 

(2) Bei Vertragsunterzeichnung wird die unter dem Punkt Leistungen Aufraggeber genannte Anzahlung fällig (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird sofort nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung fällig, der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstag fällig. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
 

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
 

(4) Kommen die Aufraggeber ihren, zur Erledigung des Aufragest erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin/den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Aufraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin/der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
 


3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
 

(1) Der Fotografin/dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihr/ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
 

(2) Die Fotografin darf alle angefertigten Aufnahmen zu Ihrer freien Verfügung für Ihre eigenen Werbezwecke verwenden.
 

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin/ des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
 

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
 

(5) Den Aufraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 

(6) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
 

 

4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT
 

(1) Die Fotografin/ der Fotograf liefert die fertige Weddingbox inkl. Datenmedium mit den bearbeiteten Hochzeitsbildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 8 Wochen nach der Hochzeit. Die Aufraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer Onlinegalerie mit den Bildern in hochauflösendem JPG-Format. Diese Online Galerie steht mindestens 1 Jahr zur Verfügung. Die Aufraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden.
 

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin.
 

(3) Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Aufraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.

 

 

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG
 

(1) Mit fristgerechter Unterzeichnung dieses Vertrages, Rücksendung an Tamara Wachinger und Leistung der Anzahlung (Details siehe „Leistungen Aufraggeber“) gilt der Vertrag – für beide Seiten – als verbindlich gebucht. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Aufrages verpflichtet.
 

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Aufrages durch die Aufraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Aufraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet: Bis zu sechs Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Aufraggeber zur Zahlung der Anzahlung verpflichtet; diese wird von der Fotografin/ vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. Erfolgt die Kündigung weniger als sechs Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Aufraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

 

6. HAFTUNG


(1) Die Fotografin/der Fotograf haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.


(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
 

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Aufraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 


7. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
 

(1) Die Aufraggeber entscheiden nach der Bildübergabe, ob sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Dann darf die Fotografin die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.
 

(2) Die Aufraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Aufraggeber der Fotografin/dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit
 

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8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 

(1) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Aufraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
 

(4) Die Allgemeinen Geschäfsbedingungen der Fotografin Tamara Wachinger – Lovestories, vertreten durch Tamara Wachinger, Erdinger Str. 9, 85646 Anzing, hello@tamarawachinger.de, auf der Website (www.tamarawachinger.de) nachzulesen sind, werden Bestandteil dieses Vertrages.
 

(5) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.
 

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